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Kostenzuschuss der Krankenkasse, GKK

Psychotherapeutische Behandlungen

Die Psychotherapie (in meinem Fall die Gestalttherapie und die Psychoanalytische Therapie bzw. Psychoanalyse) ist im Rahmen der Krankenbehandlung der ärztlichen Versorgung gleichgestellt. 

Voraussetzung der Personen, die eine psychotherapeutische Hilfe anbieten ist, dass sie 

;; zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie (PthG) berechtigt sind und 

;; vor der zweiten Behandlungseinheit (!) eine ärztliche Untersuchung stattgefunden haben muss