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Psychotherapie und Diagnose

Die vorliegenden Seiten geben einen Einblick in das übliche Diagnoseschema, mit dem Psychotherapeuten (und auch Ärzte) mit den Sozialversicherungsträger abrechnen müssen, wenn KlientInnen & PatientInnen einen Zuschuss zu Ihrer Psychotherapie beantragen. Die Seite verfolgt keineswegs die Absicht, eine Eigendiagnose zu erstellen, ganz im Gegenteil – bitte konsultieren Sie immer eine Fachkraft (PsychotherapeutIn, PsychiaterIn, ÄrtzIn). F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen F20-F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen F30-F39 Affektive Störungen F40-F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen F50-F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen F70-F79 Intelligenzminderung

(link zum ICD-10 in html)