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VII. Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
(H00-H59)

Sehstörungen und Blindheit
(H53-H54)

H53 Sehstörungen

H53.0 Amblyopia ex anopsia

Amblyopie (durch):
- Anisometropie
- Deprivation
- Strabismus

H53.1 Subjektive Sehstörungen

Asthenopie
Farbringe um Lichtquellen
Flimmerskotom
Metamorphopsie
Photophobie
Plötzlicher Sehverlust
Tagblindheit
Exkl.: Optische Halluzinationen (
R44.1)

H53.2 Diplopie

Doppeltsehen

H53.3 Sonstige Störungen des binokularen Sehens

Anomale Netzhautkorrespondenz
Fusion mit herabgesetztem Stereosehen
Simultansehen ohne Fusion
Suppression des binokularen Sehens

H53.4 Gesichtsfelddefekte

Hemianopsie (heteronym) (homonym)
Konzentrische Einengung des Gesichtsfeldes
Quadrantenanopsie
Skotom:
- Bjerrum-
- bogenförmig
- ringförmig
- zentral
Vergrößerter blinder Fleck

H53.5 Farbsinnstörungen

Achromatopsie
Deuteranomalie
Deuteranopie
Erworbene Farbsinnstörung
Farbenblindheit
Protanomalie
Protanopie
Tritanomalie
Tritanopie
Exkl.: Tagblindheit (
H53.1)

H53.6 Nachtblindheit

Exkl.: Durch Vitamin-A-Mangel (E50.5)

H53.8 Sonstige Sehstörungen

H53.9 Sehstörung, nicht näher bezeichnet

H54 Blindheit und Sehschwäche
Hinweis:

Stufen der Sehbeeinträchtigung siehe Tabelle am Ende der Gruppe (H53-H54)

Exkl.: Amaurosis fugax (G45.3)

H54.0 Blindheit beider Augen

Stufen 3, 4 und 5 der Sehbeeinträchtigung beider Augen.

H54.1 Blindheit eines Auges, Sehschwäche des anderen Auges

Stufen 3, 4 und 5 der Sehbeeinträchtigung eines Auges, Stufen 1 oder 2 der Sehbeeinträchtigung des anderen Auges.

H54.2 Sehschwäche beider Augen

Stufen 1 oder 2 der Sehbeeinträchtigung beider Augen.

H54.3 Nicht näher bestimmter Visusverlust beider Augen

Stufe 9 der Sehbeeinträchtigung beider Augen.

H54.4 Blindheit eines Auges

Stufen 3, 4 und 5 der Sehbeeinträchtigung eines Auges [normaler Visus des anderen Auges].

H54.5 Sehschwäche eines Auges

Stufen 1 oder 2 der Sehbeeinträchtigung eines Auges [normaler Visus des anderen Auges].

H54.6 Nicht näher bestimmter Visusverlust eines Auges

Stufe 9 der Sehbeeinträchtigung eines Auges [normaler Visus des anderen Auges].

H54.7 Nicht näher bezeichneter Visusverlust

Stufe 9 der Sehbeeinträchtigung o.n.A.
Hinweis:
Die nachstehende Tabelle enthält eine Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung, wie sie von der WHO-Studiengruppe zur Verhütung der Blindheit auf ihrer Tagung vom 6.-10. November 1972 in Genf empfohlen wurde2 .


2WHO Technical Report Series No. 518, 1973

Der Begriff "Sehschwäche" in der Kategorie H54 schließt die Stufen 1 und 2 der folgenden Tabelle ein, der Begriff "Blindheit" die Stufen 3, 4 und 5 und die Bezeichnung "Nicht näher bestimmter Visusverlust" die Stufe 9.

Wenn die Größe des Gesichtsfeldes mitberücksichtigt wird, sollten Patienten, deren Gesichtsfeld bei zentraler Fixation nicht größer als 10 Grad, aber größer als 5 Grad ist, in die Stufe 3 eingeordnet werden; Patienten, deren Gesichtsfeld bei zentraler Fixation nicht größer als 5 Grad ist, sollten in die Stufe 4 eingeordnet werden, auch wenn die zentrale Sehschärfe nicht herabgesetzt ist.

Stufen der Seh- Sehschärfe mit bestmöglicher Korrektur
beeinträchtigung Maximum weniger als: Minimum bei oder höher als:
1 6/18 6/60
3/10 (0,3) 1/10 (0,1)
20/70 20/200
2 6/60 3/60
1/10 (0,1) 1/20 (0,05)
20/200 20/400
3 3/60 1/60 (Fingerzählen bei 1m)
1/20 (0,05) 1/50 (0,02)
20/400 5/300 (20/1200)
4 1/60 (Fingerzählen bei 1m) Lichtwahrnehmung
1/50 (0,02)
5/300
5 keine Lichtwahrnehmung
9 unbestimmt oder nicht näher bezeichnet