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XX. Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität
(V01-Y98)

Folgezustände äußerer Ursachen von Morbidität und Mortalität
(Y85-Y89)

Hinweis:
Die Kategorien Y85-Y89 sind zu benutzen, um bei Zuständen, die "Folgen" oder "Spätfolgen" sind und anderenorts klassifiziert werden, anzugeben, daß sie Ursache des Todes, einer Schädigung oder Behinderung sind. Zu den "Folgen" zählen Zustände, die als solche bezeichnet sind oder die als "Spätfolgen" ein Jahr oder später nach dem verursachenden Ereignis bestehen.

Y85 Folgezustände nach Transportmittelunfällen

Y85.0 Folgezustände nach Kraftfahrzeugunfall

Y85.9 Folgezustände nach sonstigen und nicht näher bezeichneten Transportmittelunfällen

Y86 Folgezustände nach sonstigen Unfällen

Y87 Folgezustände nach vorsätzlicher Selbstbeschädigung, tätlichem Angriff oder einem Ereignis, dessen nähere Umstände unbestimmt sind

Y87.0 Folgezustände nach vorsätzlicher Selbstbeschädigung

Y87.1 Folgezustände nach tätlichem Angriff

Y87.2 Folgezustände nach einem Ereignis, dessen nähere Umstände unbestimmt sind

Y88 Folgezustände von chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung als äußere Ursache

Y88.0 Folgezustände nach Verabreichung von Arzneimitteln, Drogen und biologisch aktiven Substanzen, die bei therapeutischer Anwendung unerwünschte Nebenwirkungen verursachten

Y88.1 Folgezustände nach Zwischenfällen während chirurgischer und medizinischer Maßnahmen

Y88.2 Folgezustände nach Zwischenfällen bei der Verwendung medizintechnischer Geräte und Produkte bei diagnostischer oder therapeutischer Anwendung

Y88.3 Folgezustände nach chirurgischen und medizinischen Maßnahmen als Ursache einer abnormen Reaktion eines Patienten oder einer späteren Komplikation, ohne Angabe eines Zwischenfalls zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme

Y89 Folgezustände nach sonstigen äußeren Ursachen

Y89.0 Folgezustände nach gesetzlichen Maßnahmen

Y89.1 Folgezustände nach Verletzungen durch Kriegshandlungen

Y89.9 Folgezustände nach nicht näher bezeichneter äußerer Ursache